Kapitalanlegermusterverfahren nach dem KapMuG
Das Kapitalanlegermusterverfahrensgesetz (KapMuG) existierte befristet vom 1.11.2005 bis 31.10.2012. Da aufgrund der positiven Erfahrungen mit diesem Gesetz ein ersatzloses Auslaufen des KapMuG nicht in Frage kam, wurde vom 1.11.2012 ab ein neues KapMuG1 beschlossen, welches wiederum am 31.8.2024...
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