Die Vergütung des Prozesspflegers
Soll eine nicht prozessfähige Partei verklagt werden, ist auf Antrag ein Prozesspfleger beizuordnen. Dies allerdings nur dann, wenn die prozessunfähige, verklagte Partei ohne gesetzlichen Vertreter ist und mit dem Verzug eine Gefahr verbunden ist (§§ 57, 58 ZPO). Sobald dann der eigentliche...
Falls Sie noch nicht registriert sind,
dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.❤
