Archiv: Die Abrechnung und Anrechnung von Sozialverfahren, die mit WERTGEBÜHREN zu berechnen sind bis 31.12.2020
In außergerichtlich-vorbehördlichen Sozialverfahren 1.), in denen sich die Gebühren nach einem Gegenstandswert richten, erhält der Rechtsanwalt gem. Nr. 2300 VV RVG die Geschäftsgebühr in Höhe von 0,5 bis 2,5. Diese Geschäftsgebühr erhält er aber nur, wenn er noch nicht gegen einen...
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