Gebühren im Urkundenprozess
Gem. § 17 Nr. 5 RVG handelt es sich um zwei verschiedene Angelegenheiten bei:
- dem Urkunden-, Wechsel- und Scheckverfahren (Vorverfahren bis zum Vorbehaltsurteil) und
- dem Nachverfahren bis zum Endurteil.
Sofern beide Verfahren stattfinden, können sämtliche Gebühren in beiden Verfahren entstehen, einmal...
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