Fristentabelle - Kündigungsfristen

Was verjährt wann?

 

1. Arbeits- und Sozialrecht

 

1.1. Allgemeine Kündigungsfristen

 

Kündigungsfrist während der Probezeit (bis 6 Monate) 

2 Wochen

 

   622 III BGB
       

Grundkündigungsfrist

 

 

4 Wochen

 

 zum 15. oder Letzten des Monats 622 I BGB
       

Verlängerte Kündigungsfristen (Arbeitgeberkündigung)

 

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