Fristentabelle - Tilgungsfristen

1. Bundeszentralregister
 

a.) Freiheitsstrafe oder Strafarrest v. mehr als 3 Monaten, aber nicht mehr als 1 Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe o. des Strafrestes gerichtlich o. im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden ist u. im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest o....


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