Fristentabelle - Tilgungsfristen
| 1. Bundeszentralregister | ||||
a.) Freiheitsstrafe oder Strafarrest v. mehr als 3 Monaten, aber nicht mehr als 1 Jahr, wenn die Vollstreckung der Strafe o. des Strafrestes gerichtlich o. im Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt worden ist u. im Register nicht außerdem Freiheitsstrafe, Strafarrest o.... | ||||
Falls Sie noch nicht registriert sind,
dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.❤
