Befragung des Mandanten über den Schuldner
Erst wenn der Mandant über seine eigenen Vermögenswerte ausgefragt wurde empfehle ich, ihn auch über den Schuldner in ähnlicher Art auszufragen. Achten Sie aber darauf, dass das erheblich später passieren sollte, z. B. nach dem Erkenntnisverfahren und vor Beginn der Zwangsvollstreckung. Denn sonst...
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