Zwangsvollstreckungsauftrag ohne Unterschrift
Laut dem BGH1 darf der Gerichtsvollzieher Vollstreckungsaufträge von Gläubigern nicht wegen fehlender eigenhändiger Unterschriften ablehnen, da für Vollstreckungsaufträge eine bestimmte Form nicht vorgeschrieben ist und diese auch mündlich erteilt werden können. Doch empfehle ich dringend die...
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