Die Vollstreckung aus bevorrechtigten Titeln (unerlaubte Handlung / Deliktforderung)
Den Unterhaltsgläubigern gleichgestellt sind Deliktsgläubiger, die aus unerlaubten Handlungen vollstrecken. Wichtig ist, dass der titulierte Anspruch auch auf einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung beruht.1 Beachten Sie bitte jedoch, dass dies nur hinsichtlich des bevorrechtigten,...
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