Die Anerkennung und Vollstreckbarerklärung von bestrittenen deutschen Titeln im EU- und Nicht-EU-Ausland, die bis 9.1.2015 errichtet wurden

Erste und wichtigste Voraussetzung für die Zwangsvollstreckung im Ausland ist, dass der fremde Staat den uns vorliegenden Titel akzeptiert, d. h. anerkennt. Im EU-Ausland stellt die Anerkennung ausländischer Titel nun keine Schwierigkeiten mehr dar. Bereits durch das Brüsseler EWG-Übereinkommen vom...


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