Post- und Telekommunikationsentgelte allgemein, pauschal und tatsächlich
Gemäß Nr. 7001 und Nr. 7002 VV RVG hat der Rechtsanwalt Anspruch auf Entgelte für Post- und Telekommunikationsdienstleistungen. Diese betragen nach Nr. 7002 VV RVG 20 % der berechneten Gebühren, jedoch nicht mehr als 20 EUR. Centbeträge sind nach der ganz normalen kaufmännischen Rundungsregel auf-...
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