Post- und Telekommunikationsentgelte in Straf- und Bußgeldsachen

Beachten Sie! Post- und Telekommunikationsentgelte in Strafsachen sind analog zu den Auslagen in Zivilsachen geregelt. Das heißt, dass gem. Nr. 7002 VV RVG der Rechtsanwalt auch in Strafsachen 20 % von den Gebühren erhält, jedoch höchstens 20 EUR.

 

Bekommt der Rechtsanwalt denn die Post- und...


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