Nachträgliche Bewilligung von Beratungshilfe und Vier-Wochen-Antragsfrist
Wenn sich der Rechtsuchende wegen Beratungshilfe unmittelbar an einen Rechtsanwalt wendet, kann der Antrag auf Bewilligung der Beratungshilfe gem. § 6 Abs. 2 BerHG nachträglich gestellt werden. In diesem Fall ist der Antrag allerdings spätestens vier Wochen nach Beginn der Beratungshilfetätigkeit...
Falls Sie noch nicht registriert sind,
dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.❤
