Unentgeltliche Tätigkeit statt Beratungshilfe
Seit 1.1.2014 gibt es in § 4 Abs. 1 RVG eine neue Regelung, dass der Rechtsanwalt auch unentgeltlich tätig werden darf, wenn die Voraussetzungen für die Bewilligung von Beratungshilfe vorliegen.
Der Rechtsanwalt muss also also keine Angst mehr haben, dass er belangt wird, wenn er in...
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