Pflichtverletzung des Rechtsanwalts bezüglich der Auskehrung der vom Gegner geleisteten Zahlungen, Anspruch geht auf RS-Versicherer über
Mit dem Anspruch auf Auskehrung der von dem Prozessgegner geleisteten Zahlungen gem. §§ 675 Abs. 1, 667 BGB geht ein Auskunftsanspruch des Mandanten gegen seinen Rechtsanwalt aus § 666 BGB einher. Zur Ermittlung des Herausgabeanspruchs aus § 667 BGB hat der Mandant einen Auskunftsanspruch gegen...
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