Rechtsschutzversicherung sagt, Anwalt soll sich sein Geld von der Gegenseite holen
Die Rechtsschutzversicherung kann nicht behaupten, dass sich der Rechtsanwalt sein Geld erst einmal von der Gegenseite holen soll, bevor sie dann (den Rest) bezahlt. Sie muss Vorschüsse bezahlen und tritt für den Mandanten, der dem Anwalt sein Kostenschuldner ist, ein. Immer wieder gibt es Probleme...
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