eBO - Besonderes elektronisches Bürger- und Organisationenpostfach

Das besondere elektronische Bürger- und Organisationenpostfach wurde zum 1.1.2022 neu in § 10 ff. EGVV aufgenommen und ist ein Postfach für Bürger und Organisationen, um sicher mit der Justiz zu kommunizieren. 

Wichtig! Es geht hierbei lediglich um die Kommunikation von Bürgern und Organisationen mit der Justiz. 

Eigentlich geht es zunächst um den Empfang von Zustellungen, also dass die Postfachinhaber den elektronischen Empfang über ein eBO einzurichten haben (= passive Nutzungspflicht für den...


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