Schriftliches Verfahren gem. § 128 ZPO, billiges Ermessen gem. § 495a ZPO

In der Regel wird das Gericht nach einem mündlichen Verhandlungstermin durch Urteil entscheiden. Es gibt aber auch Fälle, in denen eine Entscheidung ohne mündliche Verhandlung zulässig ist:

  • mit Zustimmung der Parteien (§ 128 Abs. 2 ZPO) oder
  • wenn nur noch über die Kosten oder Nebenforderungen* (seit...

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