Der Richter hat nach Zustellung der Klageschrift zwei Möglichkeiten: Anberaumung Termin oder schriftliches Vorverfahren
1. Den frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung vorzubereiten:
Er kann einen frühen ersten Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumen (§ 275 ZPO), verbunden mit einer Frist an den Beklagten zur schriftlichen Klageerwiderung.
Der frühe erste Termin wird gewählt, wenn:
- der Sachverhalt...
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