Die zulässigen Beweismittel - Beweisaufnahme

Folgende Beweismittel sind in der Beweisaufnahme zugelassen:

- Parteivernehmung (eidliche)P
  Die eidliche Parteivernehmung ist nur bei der gegnerischen Partei möglich.
- AugenscheinA
- SachverständigengutachtenS
- ZeugenvernehmungZ
- UrkundenU

 

Wenn Sie sich für die Prüfung statt „PASZU" besser „SPAUZ"...


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