Die mündliche Verhandlung - Erörterung - Gütetermin
Der mündlichen Verhandlung geht seit Januar 2002 zum Zwecke der gütlichen Beilegung des Rechtsstreites gem. § 278 ZPO eine Güteverhandlung voraus. Dies soll dann nicht der Fall sein, wenn es bereits einen Einigungsversuch vor einer außergerichtlichen Gütestelle gegeben hat oder die Güteverhandlung...
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