Die besondere Gerichtsbarkeit: Arbeits-, Verwaltungs-, Sozial-, Finanz-, Patentgerichtsbarkeit
Unter die besonderen Gerichte zählen die Arbeitsgerichte, Verwaltungsgerichte, Finanzgerichte, Sozialgerichte und Patentgerichte.
- Arbeitsgerichte sind zuständig für Streitigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, soweit sie mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen und für...
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