Die ordentliche Gerichtsbarkeit: Zivil-, Freiwillige, Familien- und Strafgerichtsbarkeit

Die ordentliche Gerichtsbarkeit unterteilt sich in die Zivilgerichtsbarkeit, in die Strafgerichtsbarkeit und durch die Einführung des FamFG zum 1.9.2009 auch in die Freiwillige Gerichtsbarkeit. Der FGG-RG-Entwurf nimmt zum grundsätzlichen Ausgangspunkt, dass die freiwillige Gerichtsbarkeit neben...


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