Die örtliche Zuständigkeit
Örtlich zuständig, d. h. der allgemeine Gerichtsstand gemäß § 12 ff. ZPO, ist bei natürlichen Personen der Wohnsitz und bei juristischen Personen der Sitz des Beklagten. Probleme treten auf, wenn der Beklagte keinen Wohnsitz hat. So wird der allgemeine Gerichtsstand durch den derzeitigen...
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