- Elektronischer Rechtsverkehr, beA, beBPo, eBO seit 1.1.2022
- Die Zustellung (Inland)
- Von der Vorbereitung der Klage bis zum Urteil
- Durch wen wird zugestellt?
- Wer ist Zustellungsempfänger?
- Wo soll zugestellt werden? Ersatzzustellung
- Wie wird zugestellt? Post - Telefax - E-Mail - beA - eBO - EGVP?
- Die Zustellung von Amts wegen
- Die öffentliche Zustellung
- Die Zustellung auf Betreiben der Partei
- Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt
- Das Empfangsbekenntnis schriftlich, elektronisch
- Zustellung von elektronischen Dokumenten 1.1.2022, 1.1.2023, 1.1.2024, 1.1.2025, 1.3.2026
- Die Zustellung der Vollmacht / Willenserklärung elektronisch per beA oder im Original an das Gericht oder an einen Anwalt
- Die Zustellung einer eidesstattlichen Versicherung über das beA
- Die Zustellung "demnächst" - Fristen
- Verzögerte Zustellung durch das Gericht - fehlerhafte Sachbehandlung - Zustellverzögerung von 14 Tagen
- Die Klageschrift
- Rechtsfolgen durch Klageerhebung
- Die Zuständigkeit
- Das Verfahren nach Klageerhebung
- Der Haupttermin
- Das Urteil
- Die Widerklage
- Die Hilfsaufrechnung
- Der Hilfsantrag
- Rechtsmittel
- Die Gerichtsbarkeit
- Registrierung bei Gericht, Aktenzeichen
- Die Zweitschuldnerhaftung
- Eilverfahren: Arrest und Einstweilige Verfügung
- Eilverfahren: Wettbewerbssachen
- Online-Verfahren Zivilprozess als Alternativverfahren
- Vertretung durch Vertreter des Anwalts
- Herausgabe der Handakten
- -------------------------------------------
- Archiv: Klage-Verfahren
Das Empfangsbekenntnis schriftlich, elektronisch
Die Zustellung gilt als erfolgt, wenn der Adressat bestätigt, die Datei erhalten zu haben.
Das Empfangsbekenntnis muss schriftlich, durch Telekopie oder als elektronisches Dokument (§ 130a ZPO) an das Gericht gesandt werden. Die Übermittlung soll mit dem Hinweis „Zustellung gegen ...
Falls Sie noch nicht registriert sind,
dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.❤
