- Elektronischer Rechtsverkehr, beA, beBPo, eBO seit 1.1.2022
- Die Zustellung (Inland)
- Von der Vorbereitung der Klage bis zum Urteil
- Durch wen wird zugestellt?
- Wer ist Zustellungsempfänger?
- Wo soll zugestellt werden? Ersatzzustellung
- Wie wird zugestellt? Post - Telefax - E-Mail - beA - eBO - EGVP?
- Die Zustellung von Amts wegen
- Die öffentliche Zustellung
- Die Zustellung auf Betreiben der Partei
- Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt
- Das Empfangsbekenntnis schriftlich, elektronisch
- Zustellung von elektronischen Dokumenten 1.1.2022, 1.1.2023, 1.1.2024, 1.1.2025, 1.3.2026
- Die Zustellung der Vollmacht / Willenserklärung elektronisch per beA oder im Original an das Gericht oder an einen Anwalt
- Die Zustellung einer eidesstattlichen Versicherung über das beA
- Die Zustellung "demnächst" - Fristen
- Verzögerte Zustellung durch das Gericht - fehlerhafte Sachbehandlung - Zustellverzögerung von 14 Tagen
- Die Klageschrift
- Rechtsfolgen durch Klageerhebung
- Die Zuständigkeit
- Das Verfahren nach Klageerhebung
- Der Haupttermin
- Das Urteil
- Die Widerklage
- Die Hilfsaufrechnung
- Der Hilfsantrag
- Rechtsmittel
- Die Gerichtsbarkeit
- Registrierung bei Gericht, Aktenzeichen
- Die Zweitschuldnerhaftung
- Eilverfahren: Arrest und Einstweilige Verfügung
- Eilverfahren: Wettbewerbssachen
- Online-Verfahren Zivilprozess als Alternativverfahren
- Vertretung durch Vertreter des Anwalts
- Herausgabe der Handakten
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- Archiv: Klage-Verfahren
Die öffentliche Zustellung
- Ist der Aufenthalt des Zustellungsempfängers unbekannt und an einen Vertreter oder Zustellungsbevollmächtigten nicht möglich oder
- wollen Sie im Ausland zustellen und ist dies aufgrund mangelnder Verträge nicht möglich oder nicht Erfolg versprechend oder
- können Sie nicht zustellen, weil Sie an...
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