Die Anschlussberufung
Auch der Berufungsbeklagte kann sich der Berufung anschließen.
Wichtig! Die Anschließung erfolgt durch Einreichung der Berufungsanschlussschrift (Anschlussberufung) beim Berufungsgericht (§ 524 ZPO).
Die Anschlussberufung muss begründet sein, da sie ohne Begründung unzulässig ist. Bei der...
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