Die Anschlussberufung
Auch der Berufungsbeklagte kann sich der Berufung anschließen.
Wichtig! Die Anschließung erfolgt durch Einreichung der Berufungsanschlussschrift (Anschlussberufung) beim Berufungsgericht (§ 524 ZPO).
Die Anschlussberufung ist kein selbständiges Rechtsmittel, sondern ein Angriff innerhalb des vom...
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