Gebührenberechnung im Aufforderungsschreiben
Formulieren Sie Ihr Aufforderungsschreiben dergestalt, dass Sie bereits den Klageauftrag Ihres Mandanten erhalten haben, fällt lediglich die 0,8 Verfahrensgebühr gemäß Nr. 3101 Nr. 1 VV RVG nebst Post- und Telekommunikationsentgelten und Umsatzsteuer an.
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