Sittenwidrige Vergütungsvereinbarungen

» Werden in einer Honorarvereinbarung die gesetzlichen Gebühren um mehr als das Siebzehnfache überstiegen, ist der Schluss auf die verwerfliche Gesinnung desjenigen, der die überhöhte Vergütung fordert, gerechtfertigt. Diese geschlossene Stundensatzvereinbarung ist sittenwidrig.1 

» Eine Klausel in...


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