Richterliche Fristen
Richterliche Fristen sind solche Fristen, die im Einzelfall durch den Richter bestimmt werden, z. B. Fristen
- zur Ergänzung und zur Erläuterung des Vorbringens einer Partei, zur Erklärung über bestimmte erklärungsbedürftige Punkte sowie zur Vorlegung von Urkunden (§ 273 Abs. 2 Nr. 1 ZPO),
- zur...
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