Vorsicht, wenn der Mandant den Fristbeginn vorgibt

Sofern der Mandant den Fristbeginn vorgibt, ist größte Vorsicht geboten. Hinterfragen Sie den Fristbeginn bitte genau, überprüfen Sie den Fristbeginn und klären den Mandanten über eine mögliche Fristversäumnis auf. Warum Sie das tun sollten, zeigt folgender Fall.

 

Fall: Am 22. Dezember wurde dem...


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