Die Verzugspauschale von 40 EUR innerhalb Deutschlands und der EU
Seit dem 29.7.2014 hat der Gläubiger einer Entgeltforderung bei Verzug des Schuldners, wenn der Schuldner kein Verbraucher ist, einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40 EUR (§ 288 Abs. 5 BGB). Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder...
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