Zusammenfassung: Voraussetzungen des Verzuges
1. Die Leistung muss wirksam und fällig sein (§ 286 Abs. 1 und 4 BGB).
Beispiel: Ein kalendermäßig feststellbarer Tag muss bestimmt sein.
2. Eine Mahnung ist bei einer Sachleistung nötig, da gem. § 286 Abs. 3 BGB nur bei Geldleistung der Verzug auch ohne Mahnung automatisch nach 30 Tagen ab...
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