Anzahl der vorläufigen Zahlungsverbote für den Gerichtsvollzieher zur Zustellung (nicht für beA-eBO-Versender)

Es werden drei Exemplare an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle versandt, nämlich

  • 1 x für den Gerichtsvollzieher,
  • 1 x für den Schuldner und (bei mehreren Schuldnern je eine Ausfertigung mehr)
  • 1 x für den Drittschuldner (bei mehreren Drittschuldnern je eine Ausfertigung mehr).

 

Diese Exemplare sollten...


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