Die Vorpfändung - Vorläufiges Zahlungsverbot - VZV

Mit einem vorläufigen Zahlungsverbot gem. § 845 ZPO kann der Gläubiger schon vor Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses eine Vorpfändung, d. h. die Sicherung des Anspruches vornehmen. Voraussetzung ist, dass der Gläubiger einen Schuldtitel mit vollstreckungsfähigem Inhalt gegen den...


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