Vollstreckung Zug um Zug zur Abgabe einer Willenserklärung und ins Grundbuch
» Steht die Verurteilung zur Abgabe einer Willenserklärung unter dem Vorbehalt, Zug um Zug eine Gegenleistung zu erbringen, genügt, anders als im Regelfall des § 894 Satz 1 ZPO, nicht allein die Vorlage des rechtskräftigen Urteils im Beurkundungstermin und anschließend beim Grundbuchamt. Vielmehr...
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