Die Vollstreckung ausländischer Titel in Deutschland ab 10.1.2015
Auch ausländische Gläubiger mit einem im EU-Staat errichteten Titel können künftig schneller gegen deutsche Schuldner vorgehen. Durch die neue VO (EU) Nr. 1215/2012 brauchen sich künftig ausländische Gläubiger lediglich in ihrem eigenen Land eine Bescheinigung zur Vollstreckung holen, um dann...
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