Das Verwenden von "Rechtsanwalt-..." als Domain

Verschiedene Domainnamen, wie www.rechtsanwalt-XY.de oder www.kanzlei-am-Bodensee.de seien zulässig.1

 

Allerdings gilt bei Domainnamen, wie z. B. www.kanzlei-fuer-familienrecht.de das gleiche, wie bei "Fachanwaltskanzlei", d. h. es sollte die Mehrheit der dort arbeitenden Anwälte Familiensachen...


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