Anwalt bekommt negative Google-Bewertung - Meinungsfreiheit ja oder nein?

Bei der Abwägung der widerstreitenden Interessen im Fall von Werturteilen gilt, dass die Meinungsäußerungsfreiheit regelmäßig hinter dem Ehrenschutz zurückzutreten hat, wenn sich die Äußerung als Schmähkritik oder Formalbeleidigung darstellt. Eine Meinungsäußerung wird aber nicht schon wegen ihrer...


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