Werben mit "Scheidung online - spart Zeit, Neven und Geld"

1) Die Aussage "Scheidung online -> spart Zeit, Nerven und Geld" auf der Internetseite eines Anwalts ist jedenfalls dann nicht irreführend, wenn die Art und Weise, wie Kosten gespart werden können, im Folgesatz hinreichend erläutert wird.

2) In dieser Aussage ist auch keine unsachliche Werbung zu...


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