Werben mit Gegnerlisten

Das gerichtliche Verbot betreffend die zu Werbezwecken vorgenommene tabellarische Auflistung von Gegnern auf einer anwaltlichen Homepage ist verfassungswidrig und verletzt den Anwalt in seinen Rechten der freien Berufsausübung (Art. 12 GG). Werbemaßnahmen von Anwälten genießen ebenfalls den Schutz...


Falls Sie noch nicht registriert sind,

dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.