Aufklärung bei Rahmengebühren

Der Gesetzgeber hat bei Rahmengebühren reagiert. Gem. § 11 Abs. 8 RVG sind Rahmengebühren voll, also nicht mehr nur die Mindestgebühr, festsetzbar, wenn der Rechtsanwalt vor Kostenfestsetzung von seinem Mandanten eine schriftliche Zustimmungserklärung über die Gebührenhöhe vorliegen hat und bei...


Falls Sie noch nicht registriert sind,

dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.