Aufklärung über Kosten der Einholung der Deckungszusage beim Rechtsschutzversicherer

Eine Belehrung bzw. Aufklärung über die zusätzlichen Kosten für die Einholung der Deckungszusage ist nicht notwendig, ich empfehle sie aber. So kann sich der Mandant fairerweise von Anfang an aussuchen, ob er die Einholung der Deckungszusage von seinem Rechtsschutzversicherer selbst oder vom Anwalt...


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