Aufklärung Kostenschuldner Nr. 1

Klären Sie Ihren Mandanten darüber auf, dass er immer der Kostenschuldner Nr. 1 bleibt solange, bis alle Gebühren und Gerichtskosten, Sachverständigenauslagen etc. vom unterliegenden Gegner eingezogen werden konnten. Es nützen die tollsten Titel nichts, wenn der Gegner plötzlich Insolvenz anmeldet...


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