Die gebührenrechtlichen Angelegenheiten gem. § 15 Abs. 2 RVG

Absatz 2 des § 15 RVG bestimmt, dass der Rechtsanwalt seine Gebühren in derselben Angelegenheit nur einmal fordern kann.

 

Beispiel 1: Der Rechtsanwalt vertritt in einer Angelegenheit drei Auftraggeber. Er wird gerichtlich tätig und muss in der Güteverhandlung erörtern und in zwei Verhandlungen...


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