- Übergangsvorschriften KostBRÄG 2025 mit Fallbeispielen und Synopsen, Stichtag, Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025
- Außergerichtliche Anwaltsgebühren
- Gerichtliche Anwaltsgebühren
- Sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Anwaltsgebühren
- Alle Anrechnungsvorschriften aus dem RVG auf einen Blick
- Die richtige Rechnungslegung / Rechnungsanforderungen
- Die Kostenfestsetzung
- Die Kostenentscheidung und Kostenfestsetzung / Rechtsbehelfe
- Streitwert, Streitwertfestsetzung gem. § 63 GKG und § 33 RVG; und Streitwertbeschwerde, Beschwerdewert
- Nachträgliche Änderung der Kostenentscheidung möglich
- Kostenerstattung bei Klageerhebung und Klagerücknahme, gravierende Kostenfolgen
- Kostenfestsetzung gegen Gegner, Kostenquotelung, Kostenaufhebung und Muster Kostenquotelung Gerichtskosten bei Prozessvergleich
- Kostenfestsetzung höherer Kosten durch nacheinander folgende Verfahren derselben Partei
- Die Aufrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren
- Die Kostenfestsetzung gegen den Mandanten gem. § 11 RVG
- Kostenfestsetzung Erklärung Vorsteuerabzug, Verkehrsanwalt, Unterbevollmächtigter
- Kostenfestsetzung Verzinsung von Kosten
- Nicht rechtshängige Ansprüche mit Kostenentscheidung festsetzen lassen
- Die Nachfestsetzung von Gebühren und Auslagen
- Die Erinnerung gegen Kostenfestsetzung in Patentnichtigkeitsverfahren aufgrund zweier Rechtsanwälte (Anwalt und Patentanwalt)
- Nicht rechtzeitige Aufhebung des Termins, Kostentragung, Amtshaftung
- Der Zeuge kommt nicht, wer erstattet die unnötigen Kosten?
- Kostenfestsetzung im Erbfall
- Gebühren für Beschwerdeverfahren aller Art
- Der Vorschuss
- Der Teilzahlungsvergleich
- Die Vergütungsvereinbarung
- Erfolgshonorare
- Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Die Mandatskündigung - Gebühren
- Die Vollmacht - Der Auftrag
- Einige Gegenstandswerte
- Der Beratervertrag
- Der Anwaltsvergleich
- Die Mediation
- Der Ombudsmann - Die Ombudsstelle
- Streitschlichtung Gütestelle - Güteverfahren
- Streitschlichtung Schiedsgericht
- Honoraraufrechnung
- Gutachten, Privatgutachten Abrechnung, Kostenerstattung
- Erstattung ausländischer Anwaltskosten
- -------------------------------------------
- Archiv: RA-Gebühren I
Kostenfestsetzung Verzinsung von Kosten
Die Verzinsung der Kosten erfolgt gem. § 104 Abs. 1 ZPO auf Antrag mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz vom Eingang des Kostenfestsetzungsantrags bei Gericht oder im Falle der vereinfachten Kostenfestsetzung gem. § 105 Abs. 2 ZPO ab Verkündung des Urteils. Das Landgericht Hamburg1 ist der...
Falls Sie noch nicht registriert sind,
dann können Sie hier eine Linzenz für Kanzleifachwissen24.de buchen und alsbald stöbern.❤
