- Übergangsvorschriften KostBRÄG 2025 mit Fallbeispielen und Synopsen, Stichtag, Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025
- Außergerichtliche Anwaltsgebühren
- Gerichtliche Anwaltsgebühren
- Sowohl außergerichtliche als auch gerichtliche Anwaltsgebühren
- Alle Anrechnungsvorschriften aus dem RVG auf einen Blick
- Die richtige Rechnungslegung / Rechnungsanforderungen
- Die Kostenfestsetzung
- Die Kostenentscheidung und Kostenfestsetzung / Rechtsbehelfe
- Streitwert, Streitwertfestsetzung gem. § 63 GKG und § 33 RVG; und Streitwertbeschwerde, Beschwerdewert
- Nachträgliche Änderung der Kostenentscheidung möglich
- Kostenerstattung bei Klageerhebung und Klagerücknahme, gravierende Kostenfolgen
- Kostenfestsetzung gegen Gegner, Kostenquotelung, Kostenaufhebung und Muster Kostenquotelung Gerichtskosten bei Prozessvergleich
- Kostenfestsetzung höherer Kosten durch nacheinander folgende Verfahren derselben Partei
- Die Aufrechnung im Kostenfestsetzungsverfahren
- Die Kostenfestsetzung gegen den Mandanten gem. § 11 RVG
- Kostenfestsetzung Erklärung Vorsteuerabzug, Verkehrsanwalt, Unterbevollmächtigter
- Kostenfestsetzung Verzinsung von Kosten
- Nicht rechtshängige Ansprüche mit Kostenentscheidung festsetzen lassen
- Die Nachfestsetzung von Gebühren und Auslagen
- Die Erinnerung gegen Kostenfestsetzung in Patentnichtigkeitsverfahren aufgrund zweier Rechtsanwälte (Anwalt und Patentanwalt)
- Nicht rechtzeitige Aufhebung des Termins, Kostentragung, Amtshaftung
- Der Zeuge kommt nicht, wer erstattet die unnötigen Kosten?
- Kostenfestsetzung im Erbfall
- Gebühren für Beschwerdeverfahren aller Art
- Der Vorschuss
- Der Teilzahlungsvergleich
- Die Vergütungsvereinbarung
- Erfolgshonorare
- Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
- Die Mandatskündigung - Gebühren
- Die Vollmacht - Der Auftrag
- Einige Gegenstandswerte
- Der Beratervertrag
- Der Anwaltsvergleich
- Die Mediation
- Der Ombudsmann - Die Ombudsstelle
- Streitschlichtung Gütestelle - Güteverfahren
- Streitschlichtung Schiedsgericht
- Honoraraufrechnung
- Gutachten, Privatgutachten Abrechnung, Kostenerstattung
- Erstattung ausländischer Anwaltskosten
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- Archiv: RA-Gebühren I
Streitwert, Streitwertfestsetzung gem. § 63 GKG und § 33 RVG; und Streitwertbeschwerde, Beschwerdewert
Berechnen sich die Gebühren im gerichtlichen Verfahren nicht nach dem für die Gerichtsgebühren maßgebenden Wert und fehlt es an einem solchen Wert, setzt das Gericht auf Antrag gem. § 33 RVG den Wert durch Beschluss fest. Gegen den Beschluss kann Beschwerde eingelegt werden, wenn der Wert 200 EUR...
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