Nicht rechtshängige Ansprüche mit Kostenentscheidung festsetzen lassen

Die 0,8 Verfahrensgebühr gem. Nr. 3101 Nr. 2 VV RVG entsteht bereits dann, wenn nicht rechtshängige Ansprüche zu Protokoll genommen werden oder darüber mitverhandelt wird.

 

Die 1,2 Terminsgebühr gem. Nr. 3104 RVG entsteht über nicht rechtshängige Ansprüche erst dann, wenn über diese nicht...


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