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- Bußgeldsachen Einzeltätigkeiten, Einstellung Strafverfahren, Fortführung als Owi-Sache u. a.
- Die Einlegung einer Beschwerde in Bußgeldsachen, die keine Beschwerde in Kostensachen ist. Wie bzw. was abrechnen? Und wo kann ich das nachlesen?
- Verrechnung von Vorschüssen und Zahlungen in Bußgeldsachen
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- Archiv: RA-Gebühren II
Bußgeldsachen Einzeltätigkeiten, Einstellung Strafverfahren, Fortführung als Owi-Sache u. a.
Die Verfahrensgebühr bei Einziehung und verwandten Maßnahmen ist in Nr. 5116 VV RVG verankert. Wenn sich nämlich die Tätigkeit des Rechtsanwaltes für den Betroffenen auf ein Fahrverbot oder die Entziehung der Fahrerlaubnis beschränkt, so erhält der Rechtsanwalt eine 1,0 Verfahrensgebühr gem. Nr....
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