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- Die Einlegung einer Beschwerde in Bußgeldsachen, die keine Beschwerde in Kostensachen ist. Wie bzw. was abrechnen? Und wo kann ich das nachlesen?
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- Archiv: RA-Gebühren II
Die Geldbuße in Bußgeldsachen zur Berechnung der Gebühren
Zur korrekten Findung des abzurechnenden Gebührenrahmens im Teil 5 VV RVG, ist in Bußgeldsachen die Geldbuße entscheidend. Zu der Regelung, dass es eine Grundgebühr, Verfahrensgebühr, Terminsgebühr und andere Gebühren gibt, wird also noch eine Unterscheidung bezüglich der Höhe der festgesetzten...
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